Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen Sie das Programm unverzüglich an die Stelle zurückgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.
"IOn AG" steht für die IOn Aktiengesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation des Programms wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt, sie kann über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen sowie Lizenzinformationen und stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und der IOn AG zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und der IOn AG in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum der IOn AG oder eines Lieferanten der IOn AG und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.
Die IOn AG erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm nur zu internen Bewertungs-, Test- oder Demonstrationszwecken und nur auf Probe ("Try-and-Buy"-Basis) nutzen; und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.
Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten, die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden kann.
Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller Programmkopien anzulegen; und 2) gewährleisten, dass das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; oder 2) wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert. Während des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgebühren für das Programm an. Sofern in der Lizenzinformation von der IOn AG nicht festgelegt ist, dass Sie das Programm behalten dürfen, müssen Sie das Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls die IOn AG vorsieht, dass Sie das Programm behalten dürfen, und Sie dieses Angebot annehmen, kommt eine andere Lizenzvereinbarung für das Programm zur Anwendung, die Ihnen in diesem Fall zugestellt wird. Darüber hinaus kann eine Gebühr anfallen.
Die IOn AG kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten.
2. Gewährleistungsausschluss
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt die IOn AG keine ausdrückliche oder implizite Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das Programm oder die technische Unterstützung.
Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die Programmlieferanten der IOn AG.
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Programmen, die nicht der IOn AG gehören, können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.
Die IOn AG bietet keine technische Unterstützung, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.
3. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IOn AG oder aus sonstigen Gründen von der IOn AG Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IOn AG unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an die IOn AG beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den die IOn AG und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind die IOn AG oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IOn AG.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
4. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie dürfen das Programm nicht exportieren.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die IOn AG Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von der IOn AG für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.
5. Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
6. Weder Sie noch die IOn AG sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und die IOn AG ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die die IOn AG nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.
5. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch die IOn AG sind damit einverstanden, dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommen, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und der IOn AG, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen die folgenden Vertragsbedingungen.
Programmname: ubion.ORS - Report Center
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von der IOn AG veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 30 Tagen.
Benchmark-Tests
Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das Programm von der IOn AG oder den Drittherstellern, die Produkte der IOn AG anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden, ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an, die in der Dokumentation des Programms und auf den Unterstützungs-Websites der IOn AG für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben die IOn AG und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und der IOn AG oder den Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, die IOn AG oder die Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).
Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die oben unter "Programmname" angegebenen Produkte.
Programmspezifische Bedingungen
EINSCHRÄNKUNG BEIM EINSATZ FÜR PRODUKTIVE ZWECKE
Sie dürfen das Programm nur für interne Bewertungs- und Demonstrationszwecke nutzen, und nicht zur Entwicklung oder Produktion.
Für die Zwecke dieser Lizenzinformation umfasst das "Programm" die Komponenten auf der CD-ROM, die oben unter "Programmname" angegeben sind. Ihre Nutzung der Programmkomponenten unterliegt den Vertragsbedingungen dieser Lizenzinformation und sämtlichen für das Programm geltenden Bedingungen. Davon ausgenommen ist der nachfolgenden Abschnitt "AUSGESCHLOSSENE KOMPONENTEN", der grundsätzlich Vorrang hat vor allen anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und der IOn AG bzw. einem mit der IOn AG verbundenen Unternehmen oder einer der Tochtergesellschaften der IOn AG. Die für das gesamte Produkt geltenden Bedingungen haben Vorrang vor dieser Lizenzinformation.
AUSGESCHLOSSENE KOMPONENTEN
Die 'Länderspezifischen Bedingungen' der 'Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA)' haben Vorrang vor den im nachstehenden Abschnitt aufgeführten Gewährleistungsbedingungen.
Ungeachtet der Bedingungen irgendeiner anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und der IOn AG bzw. einem mit der IOn AG verbundenen Unternehmen oder einer der Tochtergesellschaften der IOn AG (zusammen als "IOn AG" bezeichnet) oder zwischen Ihnen und einem der Dritthersteller, die Produkte der IOn AG anbieten ("Dritthersteller"), gelten die folgenden Bedingungen für alle "Ausgeschlossenen Komponenten", die nachfolgend genannt sind: (a) Alle ausgeschlossenen Komponenten werden ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung gestellt; (b) Die IOn AG und die Dritthersteller übernehmen keine Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter; (c) Die IOn AG und die Dritthersteller übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten; und (d) Die IOn AG und die Dritthersteller haften nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. OpenOffice.org 2.0
2. Eclipse SDK 3.1.1
3. Eclipse Rich Client Platform 3.1.1
4. GEF 3.1
5. DRAW2D 3.1
6. SAX
7. DOM
8. Tomcat 4.1.30
9. Lucene 1.4.3
10. Apache Commons-HttpClient V2.0-final
11. Apache Commons-Logging V1.0.4
12. Apache Commons-Net V1.3.0
13. Apache Xerces V2.6.2
14. Apache Xalan V2.6.0
15. SAXON 8
16. J2SSH 0.2.7
17. JDOM 1.0
18. Jakarta-ORO 2.0.8
19. Jakarta-Slide-WebDAVLib 2.1
20. iText 1.3
21. HSQLDB 1.8.0
22. EDBC JDBC Driver
23. SAP DB JDBC Driver 7.6.0
24. jTDS JDBC Driver 1.0.2
25. Alle Komponenten von Drittherstellern, einschließlich der Komponenten von Drittherstellern, die in das Programm integriert oder eingebettet sind, sowie die Komponenten, auf die in einer zum Programm bzw. zum Fixpack oder Update des Programms gehörigen Readme-Datei mit rechtlichen Hinweisen oder LICENSE.TXT-Datei (oder einer Datei mit einem ähnlichen Namen wie LICENSETHIRDPARTY.TXT) Bezug genommen wird.
MULTIPROGRAMMANGEBOT
Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software von Drittherstellern mit einem beliebigen Programm enthalten, darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder unabhängig davon genutzt werden.